Wie genau eine Scheidung und deren Ablauf zu bewerten ist, hängt auch von Ihnen ab. Wer bei der Scheidung nicht einwilligt, erschwert die anfänglichen Abläufe deutlich. Deswegen sind einvernehmliche Scheidungen meistens weniger stressig als eine Scheidung im Ablauf mit einer nicht einvernehmlichen Partei. Denn so kann zum Beispiel die Zeit der endlich rechtskräftigen Scheidung weiter in die Ferne rücken, während bei einer einvernehmlichen Scheidung alles meist recht schnell sowie unkompliziert ausfallen kann.
Die Scheidung und der Ablauf im Überblick
Wenn sich ein Partner oder beide Partner dazu entschieden haben, die Reißleine zu ziehen, empfiehlt es sich, zu einem Anwalt zu gehen. Dieser lässt dann die Scheidungspapiere entsprechend vorfertigen und ausfüllen. Wenn beide Partner einverstanden sind, kann dieser wiederum alles schnell dem Gericht einreichen, weil Unterschriften sammeln & Co viel leichter gehen als wenn ein Partner sich vehement weigert, eine Scheidung überhaupt zu unterzeichnen. Denn in diesem Fall wird es meist so ablaufen, dass die Scheidungspapiere durch den Anwalt zum Ehepartner gesandt werden, dieser in einer Frist unterschreiben sollte und wenn dies nicht passiert, wird auch die Gerichtsverhandlung immer wahrscheinlicher. Es kann also wirklich passieren, dass die Scheidung und der Ablauf sehr kompliziert ausgehen werden oder doch problemlos.
Die Scheidung und der Ablauf im Detail
Wenn einer oder beide Partner den Antrag zur Scheidung stellen sowie einverstanden sind, dann kommt das berüchtigte Trennungsjahr. Mit diesem soll gesichert werden, dass eine Versöhnung offenbar ausgeschlossen ist und am Ende doch wieder eine erneute Hochzeit anstehen würde. Sie ist im Übrigen auch die schnellste und kostengünstige Variante, um eine Scheidung durchzuführen. Die Voraussetzung des einjährigen Trennungsjahres ist im Übrigen auch in dem Scheidung Ablauf gleich, wenn einer der beiden Partner nicht einverstanden mit der Scheidung sein sollte. Danach muss ein Richter davon überzeugt werden, dass die Ehe gescheitert ist, um die Ehe auch ohne Einverständnis der anderen Partei scheiden zu lassen. Diese kostet natürlich etwas mehr, als die harmlose Scheidung.
Um das Trennungsjahr kommen Sie bei der Scheidung und dem Ablauf nicht drum herum. Es kann eben erheblich kostspielig werden, wenn einer der beiden Parteien sich quer stellt. Es empfiehlt sich aufgrund dessen, dass Sie stets die Scheidung einvernehmlich über die sogenannte sprichwörtliche Bühne bringen. Das würde durchaus leichter klappen, als wenn Sie bis zum Richter vorsprechen müssen, was die Kosten erhöht. Der Ablauf einer Scheidung ist daher auch ein wenig an den jeweiligen Paaren zu bemessen, aber um das Scheidungsjahr, das bleibt gleich, kommen Sie nicht umher.
Rechtsanwalt Roland Sperling nimmt sich Ihrem Scheidungs Ablauf kompetent und seriös an.