Wenn man sich von seiner Partnerin oder seinem Partner scheiden lassen möchte, so stellen sich hier eine Vielzahl an Fragen. Eine dieser Fragen beschäftigt sich hierbei mit den Kosten Scheidung. Wie hoch diese Kosten ausfallen können, kann man gar nicht so einfach beziffern bei einer Scheidung, wie man nachfolgend erfahren kann.
Mit diesen Kosten Scheidung muss man rechnen
Wie in der Einleitung schon dargestellt, kann man die Kosten Scheidung gar nicht so einfach beziffern. Da es hier Unterschiede gibt. Und diese Unterschiede fangen schon an, mit dem Partner der die Scheidung möchte. Wer nämlich hier den ersten Schritt machen möchte, der braucht dafür einen Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt darf nämlich einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Hier muss man natürlich im Vorfeld mit entsprechenden Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten orientiert sich hierbei an der Gebührenordnung. Hier kann es aber je nach Anwalt noch entsprechende Zuschläge geben. Auch können sich diese Gebühren mit dem Verfahrensablauf ändern. Das gilt gerade dann, wenn das Familiengericht den Verfahrenswert bestimmt. Dann richten sich nämlich die anfallenden Gebühren für den Anwalt am Verfahrenswert. Der Partner der nicht den Antrag auf Scheidung stellt, der braucht natürlich keinen Anwalt. Und kann dementsprechend bei den Gebühren sparen.
Bemessung der Kosten Scheidung
Neben den Anwaltskosten die bei einer Kosten Scheidung anfallen können, entstehen auch Gerichtsgebühren. Die Gerichtsgebühren bemessen sich hierbei am Verfahrenswert. Der Verfahrenswert wird mit der Eröffnung vom Scheidungsverfahren durch das Familiengericht bestimmt. Maßgebend bei der Bemessung vom Verfahrenswert sind hier die Vermögenswerte, genauer das Einkommen. Natürlich gibt es bei den Gerichtsgebühren aber auch beeinflussende Faktoren. Hier kommt es natürlich im Wesentlichen auch darauf an, wie umfangreich das Scheidungsverfahren ist. Gerade wenn keine Einigkeit zwischen den Ehepartnern besteht, sind natürlich umfassende Entscheidungen durch das Gericht notwendig. Sei es wegen dem Vermögen und der Teilung, wegen Unterhalt und der Höhe, wegen dem Sorgerecht, sollten hier Kinder vorhanden sein.
Wenn man sich die Kosten Scheidung nicht leisten kann
Jetzt kann es natürlich den Fall geben, das man sich einen Anwalt und auch die Gerichtsgebühren nicht leisten kann. Auch wenn man sich das nicht leisten kann, muss man nicht an einer Ehe festhalten, wenn man dieses nicht möchte. Hier kann man im ersten Schritt beim Amtsgericht oder aber auch direkt beim Familiengericht, sich einen Beratungsschein holen. Mit diesem Beratungsschein kann man dann zu einem Anwalt gehen. Die Kosten werden hierbei über den Beratungsschein abgedeckt und vom Staat getragen. Entschließt man sich dann zu einer Scheidung, so geht es natürlich um die Gerichtsgebühren. Hier kann man dann mit dem Antrag auf Scheidung auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Hierbei werden die Gerichtsgebühren dann ebenfalls vom Staat getragen. Wenn man hier aufgrund seiner Einkommensverhältnisse darlegen kann, dass man die Kosten Scheidung nicht tragen kann.