Wenn eine Scheidung ansteht, ist dies ein sehr tiefer Eingriff in Ihre Lebensplanung. Sie müssen nicht nur lernen, mit Verletzungen umzugehen, sondern auch Entscheidungen treffen. Eine Scheidung kann für Sie sehr teuer werden. Zahlen muss der Partner, welcher die Scheidung eingereicht hat. Der nachfolgende Artikel informiert darüber, welche Kosten bei einer Scheidung entstehen.
Scheidung Kosten für Gericht und Anwalt
Mit dem Begriff Scheidungskosten werden generell die Kosten bezeichnet, welche durch das gerichtliche Scheidungsverfahrenverursacht werden. Scheidungskosten enthalten die Kosten für das Gericht und Ihren Anwalt. Pauschalen gibt es allerdings nicht. Die Berechnung der Scheidung Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Grundlage zur Berechnung der Scheidung Kosten bilden Ihr gemeinsames Vermögen und das durchschnittliche Nettoeinkommen beider Partner. Wenn Sie allerdings wissen, nach welchen Grundsätzen Kosten Scheidung berechnet wird, können Sie diese zumindest annähernd in der Höhe kalkulieren.
Keine Scheidung ohne Anwalt – Scheidung Kosten reduzieren
Hierzulande besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Der Grund dafür ist, dass es den Anwälten übertragen wurde, dem Gericht objektive Scheidungsgründe vorzutragen und von Emotionen abzugrenzen, damit der Richter Ihre Ehe scheiden kann. Wenn Sie sich von einem eigenen Anwalt vertreten lassen, müssen Sie die gesamten Kosten selbst übernehmen. Falls Sie nach einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf suchen, dann folgen Sie dieser Webseite: https://finance-always.com/finanzen/der-unkomplizierter-partner-an-ihrer-seite-scheidungsanwalt-duesseldorf/
Günstiger wird es für Sie, wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich scheiden lassen. In diesem Fall beauftragen Sie nur einen Anwalt, welcher die Scheidung bei Gericht einreicht. Ihr Partner muss der Scheidung lediglich zustimmen. Nur wenn Anträge gestellt werden sollen, wird vom Partner ein eigener Anwalt gebraucht. Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich die Kosten Scheidung um bis zu 30 Prozent senken.
Erst durch Vorschusszahlung Scheidung Kosten wird Verfahren in Gang gesetzt
Nachdem Ihr Anwalt die Scheidung beim Familiengericht eingereicht hat, wird vom Familiengericht eine Vorschussrechnungerstellt. Der Scheidungsantrag wird Ihrem Partner erst nach Bezahlung zugestellt. Für eine außergerichtliche Beratung fallen für das Erstgespräch Scheidung Kosten Anwalt in Höhe von bis zu 250 Euro an. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Scheidungkosten Anwalt für beide Partner. Weitere Kosten berechnet Ihnen Ihr Anwalt für den Schriftverkehr mit Ihrem Partner. Falls er eine Einigung bei sogenannten Scheidungsfolgesachen, beispielsweise Zugewinnausgleich oder Ehegattenunterhalt erzielt, berechnet Ihnen Ihr Anwalt zusätzlich eine Einigungs- beziehungsweise Erledigungsgebühr.
Scheidung Kosten werden nach Verfahrens- und Gegenstandswerten berechtnet
Gerichte berechnen die Kosten Scheidung nach Verfahrenswerten, Anwälte ziehen zur Berechnung Gegenstandswerte heran. Diese Basiswerte können Sie dem FamGKG und dem RVG entnehmen, um die Höhe der Scheidung Kosten selbst zu berechnen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich vorgegeben und bindend. Allenfalls bei außergerichtlichen Verhandlungen darf Ihnen Ihr Anwalt eine finanzielle Vergünstigung bei Scheidung Kosten Anwalt gewähren. Der mindestverfahrenswert für eine Scheidung ist mit 3.000 Euro festgesetzt.
Hier können Sie sich die Kosten genauer anschauen.